Bitte beachten Sie, dass die Informationen innerhalb dieses Blogbeitrags in der Zwischenzeit überarbeitet und angepasst worden sind. Lesen Sie in unserem Blogbeitrag zum Thema Voraussetzungen einer Einstiegsqualifikation, wie die aktuellen Bestimmungen der Fördermittel sind.
Fördermittel für Ausbildungsbetriebe
Die berufliche Zukunft junger Menschen sichern und von den gut ausgebildeten Fachkräften von morgen profitieren – das ist das Ziel von dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“. Die durch coronabedingten Schließungen von Berufsschulen und Unternehmen haben eine starke Auswirkung auf bestehende und angehende Auszubildende. Um diesen Auswirkungen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung bereits zum 1. August 2020 das Förderprogramm ins Leben gerufen.
Ursprünglich war eine Laufzeit bis zum 15. Februar 2021 vorgesehen. Aufgrund der anhaltenden Corona-Auswirkungen wurde eine Verlängerung der bisherigen Fördermöglichkeiten bis zum 31. Mai 2021 beschlossen. Ab dem 1. Juni 2021 sollen die Ausbildungsprämien zudem angehoben werden.
Damit soll die Aus- und Weiterbildung in Deutschland trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage sichergestellt werden. Weiterhin richtet sich die Ausbildungsprämie ab dem 1. Juni 2021 an KMUs mit bis zu 499 Arbeitnehmern statt der ursprünglichen 249 Arbeitnehmer.
Das 700 Millionen schwere Hilfsprogramm soll kleine- und mittelständische Unternehmen unterstützen, die ausbilden und folgende Voraussetzungen erfüllen:
1. Fortführung des Ausbildungsplatzangebotes
Bleibt das Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zu den vorherigen drei Jahren bestehen, erhalten KMUs eine Ausbildungsprämie. Diese Prämie beläuft sich auf einmalig 4.000 Euro für jeden ab 1. Juni 2021 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag. Bis zum 31. Mai 2021 liegt die Ausbildungsprämie noch bei einmalig 2.000 EUR. Ausbezahlt wird die Prämie nach Ablauf der Probezeit.
2. Erhöhung des Ausbildungsplatzangebotes
Mit einer Azubi-Prämie in Höhe von 6.000 Euro werden KMUs unterstützt, die ihr Ausbildungsplatzangebot im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen. Die Förderung bezieht sich auf jeden Ausbildungsvertrag, der ab den 1. Juni 2021 abgeschlossen wird. Bis zum 31. Mai 2021 beläuft sich die Förderung noch auf 3.000 EUR. Ausbezahlt wird die Ausbildungsprämie zum Ende der Probezeit.
3. Vermeidung von Kurzarbeit
Darüber hinaus verlängern sich die Zuschüsse und Fördergelder zur Vermeidung von Kurzarbeit bis zum 31. Dezember 2021. Diese Ausbildungsförderung soll sicherstellen, dass trotz coronabedingte Kurzarbeit die Ausbildung fortgeführt wird. Damit erhalten Arbeitgeber mit bis zu 499 Angestellten einen Zuschuss für Ausbilder:innen und Auszubildenden.
Der Zuschuss für den Arbeitgeber soll 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung betragen. Auch ein Teil der Lohnkosten für den Ausbilder werden bezuschusst.
4. Auftrags- und Verbundausbildung
Übernimmt ein Betrieb vorübergehend Auszubildende, deren Unternehmen die Ausbildung aufgrund der Corona-Krise übergangsweise nicht fortsetzen können, erhalten diese ebenfalls eine Förderung. Die Befristung für diesen Zuschuss läuft bis zum 30. Juni 2021.
5. Übernahmeprämie
Antragsberechtigt sind Betriebe, die Auszubildende von einem insolventen Unternehmen übernehmen. Diese erhalten eine Ausbildungsprämie von einmalig 6.000 Euro pro aufgenommenen Auszubildenden. Diese Unterstützung wird bis zum 31. Dezember 2021 gewährt.

Kostenlose Ausbildungsplattform für Unternehmen
Das SAM-Team hat sich ebenfalls Gedanken darüber gemacht, wie sie in der aktuell schwierigen Situation auszubildende Betriebe unterstützen können. Daher ist bis Ende des Jahres folgendes Angebot für Ausbildungsbetriebe erhältlich:- Kostenloses Unternehmensprofil
- Kostenlose Schaltung von bis zu drei Stellenanzeigen
